Ausbildung in der Fahrschule

Wir bilden aus in den Klassen: A, B, BE, M, L und S:

Klasse A1 Mindestalter 16 Jahre
Krafträder bis 125 ccm und 15 PS
Klasse A begrenzt Mindestalter 18 Jahre
Krafträder bis 34 PS
Klasse A offen Mindestalter 25 Jahre
Klasse B Mindestalter 18 Jahre
oder begleitendes Fahren mit 17 Jahren
KFZ bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg
Klasse BE Mindestalter 18 Jahre
auch mit Anhänger über 750 kg
Klasse M Mindestalter 16 Jahre
KFZ bis 50 ccm und maximal 45 km/h
Klasse L Mindestalter 16 Jahre
Land- und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen
bis 32 km/h
Klasse S Mindestalter 16 Jahre
drei- oder vierrädrige Leicht-KFZ bis 45 km/h


Begleitendes Fahren mit 17

Voraussetzungen für die begleitende Person:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • maximal 3 Punkte in Flensburg
  • fünf Jahre ununterbrochen in Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder 3
  • persönliches Einverständnis der Begleiter, dich zu begleiten
  • Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter

Nach der bestandenen Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung mit Angabe der begleitenden Personen ausgestellt. Der Kartenfürerschein wird erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt. Bis dahin darf nur in Begleitung gefahren werden.


Theoretischer Unterricht

Bei Ersterwerb der Klassen A, A1 und B umfasst der vorgeschriebene Mindestunterricht (Grundstoff) 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Theoretischer Mindestunterricht für den klassenspezifischen Stoff:

Klasse Doppelstunden (je 90 min)
Klasse A 4
Klasse A1 4
Klasse B 2


Praktischer Unterricht

Die praktische Grundausbildung richtet sich je nach Geschicklichkeit und Können des Fahrschülers.

Praktischer Mindestunterricht für den klassenspezifischen Stoff:

Besondere Ausbildungsfahrten A1, A, B A1 auf A, 
A auf A unbeschränkt
B auf BE
Bundes- oder Landstraßen
(davon 1 Fahrt mit mind.
2 Std. zu je 45 min.)
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Autobahn und Kraftfahrstraße
(davon 1 Fahrt mit mind.
2 Std. zu je 45 Min.)
4 2 1
Dämmerung und Dunkelheit
(min. zur Hälfte auf Autobahnen,
Bundes- oder Landstraßen
in Std. zu je 45 Min.)
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